05.02.01.03z (Baden-Württemberg) Durchführen einfacher Hausmeisterarbeiten
- Laufende Nr
- 193
- SYS_1
- 05
- SYS_2
- 05.02
- SYS_3
- 05.02.01
- SYS_4
- 05.02.01.03z
- ORGEINHEIT
- Unternehmensbezogene Dienstleistungen
- UNB
- Dienstleistungen
- AUFGFAM
- Gebäude-/Werkserhaltung
- ERAAA
- Durchführen einfacher Hausmeisterarbeiten
- Tarifgebiet
- Baden-Württemberg
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- 2
- Mitte
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Durchführen / Überwachen von Reinigungsarbeiten
Reinigen und Pflegen von Gebäuden sowie Außenanlagen (z.B. Büroräume, Sanitäranlagen, Grünanlagen, Wege, Höfe) nach Vorgaben. Überwachung der Reinigungs- und Pflegearbeiten.
Durchführen von Wartungs-, Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten
Durchführen von einfachen Wartungsarbeiten sowie kleinerer Reparaturen und Instandsetzungen (z.B. einfache Maler- und Sanitärarbeiten, Austausch von Beleuchtungskörpern) nach Vorgaben. Größere Störungen weitermelden.
Überwachen von Anlieferungen und Entsorgungen
Überwachen von Anlieferungen und Entsorgungen (z.B. Hilfs-, Betriebsstoffen, Abfall).
BBG
| Wissen und Können A Anlernen Das Durchführen der Reinigungs-, Pflege-, und einfachen Wartungsarbeiten sowie kleinerer Reparaturen und Instandsetzungen erfordert ein Anlernen von mehreren Wochen. B Ausbildung E Erfahrung D Denken Bei der Durchführung der Arbeitsaufgabe liegt eine leicht zu erfassende Aufnahme und Verarbeitung von Informationen vor. H Handlungsspielraum / Verantwortung Die Arbeitsdurchführung erfolgt nach Anweisung. K Kommunikation Die Durchführung der Arbeitsaufgabe erfordert die Einholung und Weitergabe von Informationen. F Mitarbeiterführung | Stufe A3 B E D1 H1 K1 F | Punkte 5 - - 1 1 1 - |
|---|---|---|
| Summe Punkte | 8 |